Sistierung Bundesübungen "Obligatorisch" 2020
Das Obligatorische Programm („Obligatorisches“) muss im Jahr 2020 nicht geschossen werden. Eine freiwillige Teilnahme ist jedoch nach wie vor möglich. Folglich entfallen 2020 auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse.
Dies hat zur Konsequenz, dass die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee das Obligatorische Programm nicht zwingend schiessen müssen, aber trotzdem daran freiwillig teilnehmen dürfen.
Zu folgenden Terminen seid Ihr im Schiessstand Meiersboden herzlich willkommen:
07.August Freitag 17:30-19:30 Uhr Schiessanlage Meiersboden
14.August Freitag 17:30-19:30 Uhr Schiessanlage Meiersboden
27.August Donnerstag 17:30-19:30 Uhr Schiessanlage Meiersboden
Bitte Parkplatz beim Zivilschutzzentrum benützen!
Letzte Standblattabgabe 30 Min. vor Schiessende.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Ohne Dienst- und Schiessbüchlein sowie ID-Karte oder FZ-Ausweis wird keine Munition abgegeben.
